- Einführung am 1. Januar 2015 eines Beitrags von 0,5% auf den Umsatz der Finanzierung der Familienpolitik;
- Fusion des Familienbonus und der Familienzulagen die als Einzelbetrag gezahlt werden;
- Abschaffung der Erziehungszulage und Mutterschaftsgeld;
- Vereinheitlichung des Betrags der Familienbeihilfen pro Kind (unabhängig von der Anzahl der Kinder im Haushalt);
- Begrenzung des Wohngeldes und Boni abhängend des Einkommen des Antragstellers;
- Stark ermäßigter Satz von 3% für die Renovierung und den Erwerb, wird für den persönlichen Gebrauch von Gebäuden, vorbehalten.