04-03-19

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sieht das Gesetz vom 13. Januar 2019 zur Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vor, dass im Handels- und Gesellschaftsregister eingetragene juristische Personen die Identität ihrer wirtschaftlichen Eigentümer angeben müssen.

Nachfolgend sind die Hauptpunkte dieser neuen Regelung aufgeführt.

 

  • Meldepflichtige Unternehmen

Alle Unternehmen, die im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés) eingetragen sind:

Unternehmen, die vor dem1. März 2019 (Stichtag für das Inkrafttreten des Gesetzes) gegründet wurden, haben 6 Monate Zeit, um dies zu tun.

Neu gegründete Unternehmen müssen dies innerhalb eines Monats nach der Gründung der juristischen Person tun.

 

  • Identifizierung der wirtschaftlichen Eigentümer

 

Der (die) wirtschaftliche(n) Eigentümer ist (sind) die natürliche(n) Person(en):

  • die direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte des Unternehmens hält (halten)

oder

  • die mit anderen Mitteln eine Kontrollbefugnis über die Verwaltungs-, Aufsichts- oder Exekutivorgane oder über die Hauptversammlung seiner (ihrer) Gesellschafter oder Aktionäre ausübt (ausüben)

oder

  • die der (die) gesetzliche(n) Vertreter des Unternehmens ist (sind).

 

  • Zweck des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (RBE)

 

Ziel ist es herauszufinden, wem jedes Unternehmen gehört, um gegen Steuerbetrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Das Register ist nicht öffentlich, sondern nur von nationalen Behörden einsehbar (Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtsbehörden wie die CSSF oder die Versicherungsaufsicht, Zoll- und Steuerbehörden, die Registrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung usw.).

Das Register wird von den Luxembourg Business Registers (LBR), ehemals Handels- und Gesellschaftsregister (Registre du Commerce et des Sociétés), verwaltet.

 

  • Im Register anzugebende Informationen

 

Name(n)

Vorname(n)

Privat- oder Geschäftsadresse

Nationale Identifikationsnummer im Register natürlicher Personen oder ausländische Identifikationsnummer

Wesensart der Anteile

Umfang der Anteile

 

Diese Informationen müssen durch verschiedene Dokumente belegt werden. (Die Liste der Belege wurde noch nicht erstellt. Wir werden sie Ihnen schnellstmöglich zukommen lassen.)

 

 

 

  • Speicherung dieser Informationen

 

Eingetragene Unternehmen sind verpflichtet, an ihrem Hauptsitz genaue, stets aktualisierte Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu erfassen und aufzubewahren. Diese Informationen müssen den nationalen Behörden sowie Unternehmen, die im Rahmen des Kampfes gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung KYC-Verpflichtungen unterliegen (Banken, Vermögensverwalter usw.) zur Verfügung gestellt werden – letztere auf der Grundlage eines begründeten Antrags.

 

  • Sanktionen für Verstöße

 

Bei Gesetzesverstößen, insbesondere, wenn ein Unternehmen den Antrag auf Registrierung bei der LBR nicht fristgerecht stellt oder die erforderlichen Informationen nicht an seinem Hauptsitz aufbewahrt, droht eine strafrechtliche Sanktion in Form einer Geldstrafe zwischen 1.250 und 1.250.000 Euro.

 

MEMOLA & PARTNERS ist Ihnen gerne bei der LBR-Registrierung behilflich.